Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an den Bau, die Sicherheit, die Funktion und die Prüfmethoden fest, sowie die Einteilung und die Kennzeichnung von Brennstoffzellen-Gasheizgeräten, die überwiegend wärmegeführt betrieben werden und die folgenden Grenzbedingungen einhalten:
– maximale Wärmebelastung (Gaszufuhr): 70 kW;
– maximale elektrische Ausgangsleistung: 11 kW.
ANMERKUNG Aufgrund der national unterschiedlichen maximalen elektrischen Ausgangsleistung in Europa bezieht sich diese maximale elektrische Ausgangsleistung nicht auf die Anzahl der mit dem öffentlichen Niederspannungsnetz verbundenen Phasen.
– Brennstoff: Brenngas nach EN 437;
– Maximale Heizwassertemperatur: 95 °C (unter normalen Betriebsbedingungen);
– Prozessdrücke im Brennstoffzellen-Gasgerät:
– Heizwasser: max. 6 bar;
– Heißwasser für den häuslichen Gebrauch (falls eingebaut): max. 10 bar;
– Bauweise des Gerätes: Nach den Darstellungen von CEN/TR 1749, EN 483 oder EN 297 (B22,B23, B32, B33, C12, C13, C32, C33, C42, C43, C52, C53, C62, C63, C82, C83)1)
Diese Norm gilt nur für Baumusterprüfungen.
In dieser Europäischen Norm sind keine notwendigen Anforderungen für Geräte, die elektrische Energie ohne thermische Energie erzeugen, enthalten.
Zuständig ist das K 384 "Brennstoffzellen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Dr. Gerhard Imgrund